Zum Schutz vor Ansteckung und zur Eindämmung des Virus haben in der Corona-Krise Land und Kirche schmerzliche Eingriffe in das gesellschaftliche und kirchliche Leben erlebt. „Wir haben die Einstellung von öffentlichen Gottesdiensten als Kirche mitgetragen, weil wir uns unserer Verantwortung bewusst sind. Auch wenn es uns Christen sehr geschmerzt hat, dass wir uns nicht versammeln konnten, besonders in der Kar- und Osterwoche“, sagt Bischof Dr. Helmut Dieser. Um so mehr freut er sich über die Entscheidung der Landesregierung, dass ab dem 1. Mai wieder die gemeinsame Feier öffentlicher Gottesdienste möglich ist: „Ganz ausdrücklich möchte ich mich bei der NRW-Landesregierung und Ministerpräsident Armin Laschet für die guten Gespräche und den konstruktiven Austausch bedanken.“
„Für uns im Bistum Aachen ist allerdings auch weiterhin die Gesundheit und der Schutz der Menschen ein großes Anliegen“, so Dieser weiter. Um die notwendigen Erfordernisse des Gesundheits- und Infektionsschutzes einzuhalten, werden die öffentlichen Gottesdienste unter besonderen Rahmenbedingungen gefeiert. Die fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn haben gemeinsam Maßgaben erarbeitet, die mit der Staatskanzlei des Landes abgestimmt sind. Sie gelten in allen NRW-Bistümern und bilden ab 1. Mai 2020 den Rahmen des liturgischen Lebens im Bistum Aachen. Der Krisenstab des Bistums Aachen hat die umfangreiche Handreichung für die Pfarreien und Gemeinden ausgearbeitet. Sie sollen sicher stellen, dass Infektionsketten vermieden werden.
Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Sonntagsgottesdienste und Gottesdienste zu besonderen Anlässen gefeiert. Zwar besteht derzeit noch keine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen, jedoch empfiehlt das Bistum Aachen das Tragen eines solchen Schutzes auch während der Gottesdienste. Selbstverständlich müssen zudem bei Gottesdiensten die Abstandsregelungen und Hygienebestimmungen eingehalten werden. Der Zugang zu den (Sonntags-)Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Die Kirchengemeinden werden eigenverantwortlich für die Einhaltung der Ordnung sorgen.
werktags: 7 Uhr, 10 Uhr
samstags: 7 Uhr, 8.30 Uhr, 10 Uhr
sonntags: 7 Uhr, 8.30 Uhr, 10 Uhr, 11.45 Uhr, 18 Uhr (Vesper)