Domkapitular Monsignore Hans-Günther Vienken ist am Sonntag, dem 11. Juni 2017, im Pontifikalamt im Aachener Dom als residierender Domkapitular feierlich verabschiedet worden. In dem Gottesdienst wurden auch Monsignore Gregor Huben in das Amt des residierenden Domkapitulars und Pfarrer Dr. Peter Dückers in das Amt des Domvikars eingeführt. Der Aachener Domchor unter der Leitung von Domkapellmeister Berthold Botzet hatte den Gottesdienst musikalisch gestaltet.
In seiner Predigt dankte Bischof Dr. Helmut Dieser Hans-Günther Vienken ganz ausdrücklich für den Dienst, den er am Aachener Dom 42 Jahre lang ausgeübt hat. Bischof Dieser: „Bei jedem Gottesdienst, den ich seit November letzten Jahres hier mit Monsignore Vienken feiern durfte, habe ich ihm seine Freude angespürt. Nichts davon hat er über diese lange Zeit hin verloren oder eingebüßt. Er tut den Dienst des Zeremoniars, Seelsorgers und Beichtvaters am Dom aus einer tief inneren kindlichen Freude an Gott und am Gottesdienst und diese Freude übertragt er auf andere.“ Domkapitular Monsignore Gregor Huben und Domvikar Peter Dückers sprach der Aachener Bischof seine Glückwünsche aus: „“Ich freue mich, dass Sie beide heute in diese Veantwortung eintreten und wünsche Ihnen darin viel Freude und viel Erfüllung.“
Dompropst Manfred von Holtum führte die beiden in ihre neuen Ämter ein. Er las die Ernennungsurkunden vor, überreichte Gregor Huben das Kapitelskreuz und führte ihn zu seinem Platz im Chorgestühl. Beim anschließenden Empfang bedankte sich Dompropst Manfred von Holtum ganz herzlich bei Hans-Günther Vienken. Ganze Generationen von Eltern, Schülern, Brautpaaren, Täuflingen habe er begleitet, vorbereitet und geprägt, so von Holtum. Sein seelsorglicher Einsatz beruhe wesentlich auf dem Zugehen auf Menschen, auf Beziehung und Begegnung. Er habe der Domseelsorge mit klaren Konturen Gestalt gegeben.
Das Aachener Domkapitel besteht aus dem Dompropst, sechs residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen sowie sechs Domvikaren. Die Anzahl der Domkapitulare und Domvikare ist im Preußen-Konkordat von 1929 festgelegt: Ein nichtresidierender Domkapitular ist nicht „ortsgebunden“ und damit nicht zum ständigen Dienst an der Kathedralkirche verpflichtet; bei einer Bischofswahl zum Beispiel hat er jedoch dieselben Rechte wie ein residierender Domherr. Zu den Aufgaben des Domkapitels gehören der Gottesdienst, die Seelsorge und die Sakramentenspendung im Dom sowie die Sorge um den Erhalt des Domes und die Wahl eines neuen Bischofs.