„Ich ernenne Herrn Domkapitular Dr. Andreas Frick zu meinem Generalvikar. Lieber Andreas, du hast schon unter Bischof Heinrich dieses Amt übernommen, mit dem du an der Gesamtverantwortung des Bischofs entscheidend mitträgst, und bist erneut bereit dazu, ich danke dir dafür.“
Dr. Andreas Frick wurde am 9. Januar 2015 von dem damaligen Aachener Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff als Generalvikar eingeführt. Mit der Emeritierung von Bischof Mussinghoff erlosch das Amt des Generalvikars. Weihbischof Karl Borsch ernannte ihn nach seiner Wahl des zum Diözesanadministrator zu seinem Ständigen Vertreter für die Zeit der Sedisvakanz.
„Das Bistum braucht einen guten Offizial und hatte einen solchen bereits und soll ihn auch wieder bekommen“, sagte Bischof Dieser. „Ich ernenne also Herrn Monsignore Gregor Huben zu meinem Offizial und danke ihm für sein kompetentes und menschenfreundliches Wirken in der kirchlichen Rechtsprechung!“
Monsignore Gregor Huben ist seit dem 1. August 2007 Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat, dem kirchlichen Gericht des Bistums Aachen, seit dem 1. August 2011 ist er als Offizial dessen Leiter.